Deutsche Bundesbank
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Headquarters | Frankfurt, Hesse, Germany |
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Established | 1957 |
President | Joachim Nagel |
Central bank of | Germany (1990–present) West Germany (1957–1990) |
Currency | Deutsche Mark (1957–2002) |
Reserves | €219,86 billion (2021) |
Preceded by |
|
Succeeded by | European Central Bank (1999)fn |
Website | www |
fn The Bundesbank still exists but many functions have been taken over by the ECB. |
Die Deutsche Bundesbank (pronounced [ˈdɔʏtʃə ˈbʊndəsˌbaŋk], lit. 'German Federal Bank', umgangssprachlich Buba, manchmal auch als BBk oder DBB abgekürzt) ist das deutsche Mitglied des Eurosystems und war von 1957 bis 1998 die Währungsbehörde für Deutschland, die die Deutsche Mark (DM) ausgab. Sie trat die Nachfolge der Bank deutscher Länder an, die die DM am 20. Juni 1948 eingeführt hatte.
Die Bundesbank war die erste Zentralbank, die völlig unabhängig war, was dazu führte, dass diese Form der Zentralbank als "Bundesbankmodell" bezeichnet wird, im Gegensatz z. B. zum "neuseeländischen Modell", bei dem die Regierung ein Ziel (d. h. ein Inflationsziel) vorgibt. Die Bundesbank genoss in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts großes Ansehen für ihre Inflationskontrolle. Dadurch wurde die Deutsche Mark zu einer der angesehensten Währungen, und die Bundesbank gewann in vielen europäischen Ländern indirekt erheblichen Einfluss. Im Jahr 2023 belief sich ihre Bilanzsumme auf 2,516 Billionen Euro, womit sie die viertgrößte Zentralbank der Welt war.
Geschichte
Hintergrund (1948-1957)
Die Geschichte der Bundesbank ist untrennbar mit der Geschichte der deutschen Währung nach dem Zweiten Weltkrieg verbunden. Nach der totalen Zerstörung nach dem Krieg war die alte Reichsmark praktisch wertlos, und in den westlichen Besatzungszonen einschließlich West-Berlin wurde eine Währungsreform durchgeführt: Am 21. Juni 1948 löste die D-Mark die Reichsmark ab. Die Währungsreform beruhte auf Gesetzen, die von der alliierten Militärregierung erlassen worden waren. Zur Vorbereitung richteten die Westmächte in den Besatzungszonen ein neues zweistufiges Zentralbanksystem ein, das in seiner föderalen Struktur dem Federal Reserve System der USA nachempfunden war. Es bestand aus den Zentralbanken der Länder der westdeutschen Besatzungszonen und der Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main, die am 1. März 1948 gegründet wurde. Die Zentralbanken der Länder fungierten als Zentralbanken in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Bank deutscher Länder, deren Aktienkapital von den Zentralbanken der Länder gehalten wurde, war für die Ausgabe von Banknoten, die Koordinierung der Politik und verschiedene zentrale Aufgaben einschließlich der Verwaltung der Devisen zuständig. Oberstes Leitungsorgan des zweistufigen Zentralbanksystems war der bei der Bank deutscher Länder eingerichtete Zentralbankrat. Er setzte sich aus einem Präsidenten, den Präsidenten der Zentralbanken der Länder und dem Präsidenten des Direktoriums der Bank deutscher Länder zusammen. Der Zentralbankrat entschied unter anderem über die Politik des Leitzinses und der Mindestreserven, die Leitlinien der Offenmarktpolitik und die Kreditvergabe. Nach den negativen Erfahrungen mit einer weisungsgebundenen Zentralbank wurde das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank eingeführt. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von den deutschen politischen Gremien, einschließlich der deutschen Bundesregierung, die ab September 1949 tätig war. Sie erlangte 1951 ihre Unabhängigkeit von den Alliierten.
1957-1990
Das am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz verpflichtete den deutschen Bundesgesetzgeber zur Errichtung einer Bundesbank, die für die Ausgabe von Banknoten und Geld zuständig war. Dieser Verpflichtung kam der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Bundesbankgesetzes (BBankG) vom 26. Juli 1957 nach, mit dem die Zweigliedrigkeit des Zentralbankensystems aufgehoben wurde. Die Landeszentralbanken waren nun nicht mehr selbständige Notenbanken, sondern wurden zu Landeszentralen der Bundesbank, behielten aber den Titel Landeszentralbank.
Der Zentralbankrat blieb das oberste Entscheidungsgremium der Bundesbank. Er setzt sich nun aus den Präsidenten der Zentralbanken der Länder und einem Direktorium mit Sitz in Frankfurt zusammen. Der Zentralbankrat entschied über die Währungs- und Kreditpolitik und legte die Regeln für die Geschäftsführung fest. Als zentrales Exekutivorgan der Bundesbank war das Direktorium für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats zuständig. Das Direktorium leitete die Bank und war insbesondere zuständig für die Geschäfte mit dem Bund und seinem Sondervermögen, für die Geschäfte mit den in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Kreditinstituten, für Devisen- und Auslandsgeschäfte sowie für die Offenmarktgeschäfte. Das Direktorium setzte sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Bundesbank sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern zusammen.
Die Zentralbanken der Länder führten die in ihrem Bereich anfallenden Geschäfte selbständig durch. Das Bundesbankgesetz wies ihnen ausdrücklich die Zuständigkeit für den Verkehr mit öffentlichen Stellen und Kreditinstituten zu. Die Zentralbanken der Länder kontrollierten auch die Zweiganstalten, die heute Filialen genannt werden. Die Gesamtleitung jeder Landeszentralbank lag in den Händen ihres Vorstands, der in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Bank bestand.
1990-1993
Nach dem Fall der Berliner Mauer unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik am 18. Mai 1990 einen Vertrag, der eine Wirtschafts-, Sozial- und Währungsunion zwischen den beiden deutschen Staaten schuf; er trat am 1. Juli 1990 in Kraft und machte die Deutsche Mark zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Der Bundesbank wurde die Verantwortung für die Geld- und Währungspolitik in der gesamten Währungsunion übertragen. Für die Umsetzung des Vertrages wurde eine "Vorläufige Verwaltung" eingerichtet, die über den offiziellen Termin der Wiedervereinigung hinaus bis zum 31. Oktober 1990 tätig war. Das Bundesbankgesetz wurde geändert, um die Organisationsstruktur der Bundesbank besser an die veränderten Gegebenheiten nach der Wiedervereinigung anzupassen und gleichzeitig die Organisation zu straffen. Die elf Landeszentralbanken und die Vorläufige Verwaltung wurden durch neun Zentralbanken ähnlicher wirtschaftlicher Größe ersetzt.
1993-2001
Der Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat, legte den Grundstein für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWGU). Die nationale Verantwortung für die Geldpolitik wurde auf Gemeinschaftsebene auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übertragen, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten besteht. Bis zur vollständigen Übernahme der Währungsverantwortung durch die EZB im Jahr 2001 hatte die Bundesbank drei Leitungsgremien. Der Zentralbankrat war das oberste Gremium der Bundesbank. Er setzte sich zusammen aus:
- dem Direktorium, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern bestand. Diese acht Personen wurden von der Bundesregierung ernannt.
- die neun Präsidenten der Landeszentralbanken. Diese wurden vom Bundesrat ernannt.
Das Direktorium war das ausführende Organ der Bundesbank, während alle währungspolitischen Entscheidungen vom Zentralbankrat getroffen wurden.
2001-gegenwärtig
Im Jahr 2001 übernahm die EZB die volle Kontrolle über die Währung. Das Bundesbankgesetz wurde zuletzt im Jahr 2002 durch das 7. Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes vom 30. April 2002 geändert, wodurch die Bundesbank ihre heutige Struktur erhielt.
Die Bundesbank heute
Nachdem die EZB die Verantwortung für die Währung übernommen hatte, blieb die Bundesbank bestehen. Ihre Aufgaben wurden durch das 7. Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Deutsche Bundesbank" vom 30. April 2002 in § 3 des Bundesbankgesetzes neu definiert:
- Die Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie wirkt an der Erfüllung der Aufgaben des ESZB mit, deren vorrangiges Ziel die Gewährleistung der Preisstabilität ist, und sorgt für die Durchführung des inländischen und internationalen Zahlungsverkehrs. Darüber hinaus nimmt sie die ihr durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben wahr.
Im Gegensatz zu anderen Zentralbanken wie der Bank of England und der US-amerikanischen Federal Reserve (aber wie die EZB) ist die Bundesbank nicht offiziell für die Stabilität des Finanzsystems verantwortlich und ist kein Kreditgeber letzter Instanz. Im Jahr 2022 verzeichnete die Bundesbank den ersten Verlust seit 1979.
Auf der Grundlage des Bundesbankgesetzes und der EZB-Satzung hat die Bundesbank vier Aufgabenbereiche, die sie meist gemeinsam mit der EZB wahrnimmt:
Die Bundesbank als Notenbank
Als Notenbank versorgt die Bundesbank die Wirtschaft mit Bargeld und sorgt für den physischen Umlauf von Bargeld. Sie prüft das von Banken und Geldtransportunternehmen angelieferte Bargeld, zieht Falschgeld aus dem Verkehr und übergibt es der Polizei. Sie tauscht noch im Umlauf befindliche D-Mark-Bestände zeitlich unbegrenzt um und ersetzt beschädigte oder schadhafte Banknoten (Nationales Analysezentrum für gefälschte und beschädigte Banknoten und Münzen). Außerdem informiert sie über die Sicherheitsmechanismen für Banknoten und Münzen und gibt ein wöchentliches Bulletin über die Menge des umlaufenden Bargelds heraus.

Die Bundesbank als Bankier der Banken
In Bezug auf das Geschäftsbankensystem hat die Bundesbank zwei Funktionen:
Clearingstelle für Geschäftsbanken
Zum einen ist die Bundesbank eine "Refinanzierungsquelle" und Clearingstelle für die Geschäftsbanken. Die Geschäftsbanken können ihren Bedarf an Zentralbankgeld über die Bundesbank und die EZB mit so genannten "Refinanzierungsinstrumenten" decken. Bis Ende 1998 war die Steuerung der Geldmenge auf diese Weise eine der Hauptaufgaben der Bundesbank. Seit dem 1. Januar 1999 besteht eines der Hauptziele der EZB darin, mit ihrer geldpolitischen Strategie die Preisstabilität zu gewährleisten. Geschäftsbanken können Geld, das sie vorübergehend nicht benötigen, bei der Bundesbank/EZB hinterlegen (sog. Einlagefazilität). Die Bundesbank unterstützt den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zwischen in- und ausländischen Geschäftsbanken, z.B. durch das deutsche Echtzeit-Brutto-Überweisungssystem RTGSplus und TARGET2.
Bankenaufsicht
In enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirkt die Bank auch bei der Regulierung der Geschäftsbanken mit.
Die Bundesbank als Bank des Staates
Als Staatsbank stellt die Bundesbank Konten zur Verfügung und erbringt die üblichen Bankdienstleistungen für Bund, Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Alle diese Konten müssen einen positiven Saldo aufweisen, d.h. die Bundesbank darf keine Kredite an den öffentlichen Sektor vergeben. Dies ist auf negative historische Präzedenzfälle im Zusammenhang mit der Finanzierung von zwei Weltkriegen durch die Deutsche Reichsbank zurückzuführen. Sie führt auch Wertpapiergeschäfte für den Bund durch (Bundesfinanzagentur).
Die Bundesbank als Hüterin der Währungsreserven
Währungsreserven sind alle nicht auf Euro lautenden Vermögensgegenstände der Bundesbank, also auch Goldreserven, Wertpapiere in Fremdwährung, Guthaben bei ausländischen Banken, Devisen usw. Währungsreserven können gewinnbringend angelegt werden und bieten zudem die Möglichkeit, bei starken Wechselkursschwankungen am Markt zu intervenieren. Die Goldreserven der Bundesbank sind die zweitgrößten der Welt (nach der US-Notenbank). Ende 2021 verfügt die Bundesbank über 3.359 Tonnen Goldreserven.
Struktur

Die Bundesbank verfügt über neun regionale Hauptverwaltungen in den Bundesländern, die ehemaligen Landeszentralbanken und 31 Zweigstellen (Filialen). Zum 30. Juni 2006 beschäftigte die Bundesbank insgesamt 12.474 Mitarbeiter. Diese stehen Banken, Behörden und Geldtransportunternehmen für die Bargeldversorgung und das Clearing von Überweisungen zur Verfügung. Die neun Regionaldirektionen sind:
- Frankfurt - Bundeszentrale, die auch für das Land Hessen zuständig ist.
- Stuttgart, zuständig für das Bundesland Baden-Württemberg
- München, zuständig für das Bundesland Bayern
- Berlin, regiert die Bundesstadt Berlin und das Land Brandenburg
- Hannover, regiert die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
- Hamburg, regiert die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
- Düsseldorf, Regierungssitz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Mainz für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland
- Leipzig, Regierungssitz für die Bundesländer Sachsen und Thüringen
Verwaltung
Der Vorstand ist das oberste Leitungsgremium der Bundesbank. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied, das von der Bundesregierung ernannt wird, sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern, die vom Bundesrat ernannt werden. Alle Vorstandsmitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt, in der Regel für acht Jahre, mindestens jedoch für fünf Jahre.
Präsidenten der Bundesbank
Präsidenten der Vorgängerinstitute der Bundesbank
- 1948-1957: Karl Bernard , Vorsitzender des Zentralbankrats der Bank deutscher Länder
- 1948-1957: Wilhelm Vocke, Präsident des Direktoriums der Bank deutscher Länder, ab 1. August 1957
Präsidenten der Bundesbank
- 1958-1969: Karl Blessing
- 1969-1977: Karl Klasen
- 1977-1979: Otmar Emminger
- 1980-1991: Karl Otto Pöhl
- 1991-1993: Helmut Schlesinger
- 1993-1999: Hans Tietmeyer
- 1999-2004: Ernst Welteke
- 2004: Jürgen Stark, Interimspräsident
- 2004-2011: Axel A. Weber
- 2011-2021: Jens Weidmann
- Seit 2022: Joachim Nagel
Aktuelles Direktorium der Bundesbank
Das Entscheidungsgremium der Bundesbank ist der Vorstand. Er besteht nach der derzeitigen Regelung aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. As of September 2024[update], seine Zusammensetzung ist wie folgt:
- Joachim Nagel (Präsident)
- Sabine Mauderer (Vizepräsidentin)
- Burkhard Balz
- Lutz Lienenkämper
- Michael Theurer
- Friederike "Fritzi" Köhler-Geib
Streitigkeiten zwischen der Bundesbank und der Regierung
Die durch das Bundesbankgesetz garantierte Unabhängigkeit der Zentralbank ist kein Garant dafür, dass es keine Streitigkeiten zwischen der Zentralbank und der Regierung geben wird.
Streit um die Währungsunion mit Ostdeutschland
Eine besonders öffentliche Auseinandersetzung gab es im Vorfeld der deutschen Wiedervereinigung. Als eine Zollunion zwischen der ehemaligen DDR und Westdeutschland (der "alten" Bundesrepublik Deutschland) geschaffen wurde, kam es zu einem Streit über den Umrechnungskurs von Ostgeld in D-Mark. Der Bundeskanzler (Helmut Kohl) beschloss, den Rat der Bundesbank zu ignorieren und wählte einen Umrechnungskurs von 1:1. Die Bundesbank befürchtete, dass dies zu einer übermäßigen Inflation führen und die wirtschaftlichen Aussichten für das Gebiet der ehemaligen DDR erheblich beeinträchtigen würde. Dieser Streit war besonders öffentlich, weil die Bundesbank in solchen Fragen eine offene Kommunikationspolitik verfolgte. Obwohl die öffentliche Meinung normalerweise die Bundesbank in Fragen der Inflationsbekämpfung unterstützte, setzte sich in diesem Fall Helmut Kohl durch, und Bundesbankpräsident Pöhl trat zurück. Die Bundesbank musste mit geldpolitischen Maßnahmen die inflationäre Wirkung ausgleichen.
Die Bundesbank in den Nachrichten
2004 trat der Präsident der Bundesbank, Ernst Welteke, zurück, nachdem in der Presse behauptet worden war, dass seine Hotelrechnungen für eine Silvesterfeier von einer Geschäftsbank bezahlt worden waren, und er für seinen Umgang mit der Affäre kritisiert wurde. Es gab auch einige Behauptungen, dass dies Teil einer politischen Intrige war, um Welteke aus dem Amt zu entfernen, weil er gegen den von der Regierung gewünschten Verkauf der Goldreserven der Bundesbank war. Nach Pöhl (siehe oben) war Welteke der zweite Bundesbankpräsident, der zurücktrat.
Am Mittwoch, den 24. Februar 2016, wies Bundesbankpräsident und EZB-Ratsmitglied Jens Weidmann im Rahmen der Jahrespressekonferenz der Bundesbank im Vorfeld der Sitzungen am 9. und 10. März 2016 eine Deflation angesichts des aktuellen Konjunkturprogramms der EZB zurück und verwies auf die gute Verfassung der deutschen Wirtschaft und darauf, dass es dem Euroraum nicht so schlecht gehe.
Beteiligung an der europäischen Staatsschuldenkrise
Im Juni 2012 wurde geschätzt, dass die Bundesbank im Rahmen des TARGET2-Zahlungsverkehrssystems gegenüber anderen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets ein Engagement in Höhe von 644 Milliarden Euro hatte. Nur drei andere Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets hatten ein Netto-Exposure aus dem System; alle anderen hatten ein gegenläufiges Netto-Exposure aufgrund des Systems. Mit dem Nettoengagement werden Handelsungleichgewichte und Kapitalflucht finanziert. Die Bundesbank ist der größte Anteilseigner der Europäischen Zentralbank. Die EZB hat Staatsanleihen krisengeschüttelter Länder im Wert von mehr als 200 Milliarden Euro aufgekauft. Ein Teil davon müsste im Falle eines Euro-Zusammenbruchs abgeschrieben werden, was mit entsprechenden Verlusten für die Bundesbank verbunden wäre.
Am 27. Januar 2014 forderte die Bundesbank eine Vermögensabgabe für Bürger eines Landes, bevor dieses Land Hilfen im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität beantragt. Die Abgabe "entspricht dem Prinzip der nationalen Verantwortung, wonach die Steuerzahler für die Verpflichtungen ihres Staates haften, bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist". Dies folgte auf einen IWF-Bericht vom Oktober 2013, in dem eine ähnliche Vermögenssteuer vorgeschlagen wurde.
Publikationen der Bundesbank
Die Bundesbank gibt eine Reihe regelmäßiger Publikationen und Statistiken heraus (siehe Website)
Weitere Informationen
- Deutsche Bundesbank, ed. (1998). Fifty years of the Deutsche Mark: Central Bank and the currency in Germany since 1948 / with contributions by Ernst Baltensperger ... [et al.]; with a preface by Hans Tietmeyer ; and a foreword by Otmar Issing(Fünfzig Jahre Deutsche Mark. English.). Oxford: Oxford University Press. ISBN 0-19-829254-6.
- Frowen, Stephen F.; Pringle, Robert, eds. (1998). Inside the Bundesbank. foreword by Hans Tietmeyer. Basingstoke: Macmillan in association with Central Banking. ISBN 978-0-333-69988-1.
- Gailhofer, Sunna, ed. (2020), The Past Becomes the Future: The Deutsche Bundesbank's Central Office in Frankfurt am Main (PDF), Frankfurt am Main: Deutsche Bundesbank, ISBN 978-3-95729-768-6
- Marsh, David (1992). The Bundesbank: The Bank That Rules Europe. London: Heinemann. ISBN 0-434-45116-9.
- Die Deutsche Bundesbank. Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, Selbstverlag der Deutschen Bundesbank: Frankfurt am Main, April 2006, ISBN 3-86558-151-X (PDF)
Externe Links

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