Monarchie
Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἄρχειν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zur modernen Republik. In der Regel wird das Amt aus dem Kreis adliger Personen durch Vererbung (dynastisches Prinzip) oder Wahl übertragen.
Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner () über eine durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis.
Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt (sakrale Elemente). Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs (Gottkönig, Sakralkönigtum) ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder – in abgewandelter Form – im Römischen Reich, aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).
Die Staatstheorie beziehungsweise -ideologie, die die Monarchie rechtfertigt, ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Republikaner, Monarchomach oder auch Antimonarchist.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich in Auslegung auf eine Gottheit oder auf einen vergöttlichten Ursprungsheros und dessen Abstammungslinie legitimiert, geht in aller Regel der Kulturgeschichte voran. Sie ist Merkmal der gentilizischen und traditionellen Gesellschaft, soweit in ihr der Familienverband und das System der Abstammung großes Gewicht haben. In diesem Sinne besteht das deutsche Wort „König“ als alte Ableitung von cunne („Volksstamm“) fort.
Die entsprechende Monarchie kann bis in das alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als zukünftiger Gott verehrt wurde. Vergleichbar sind Romulus für das römische Königtum, und später Gaius Iulius Caesar und Kaiser Augustus. Für andere Kulturkreise lässt sich das kaiserliche System im alten China aufrufen, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (chinesisch 天子, Pinyin tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Zur gelegentlich vorkommenden parallelen Herrschaft mehrerer Monarchen siehe Dyarchie.
Antike Theoriebildung
Im antiken Griechenland wurde Monarchie zunächst pejorativ verstanden und synonym zur Tyrannis verwendet. In der attischen Demokratie wurde das Wort dann auf die mythischen Könige wie Theseus angewendet, nicht aber auf die negativ bewerteten Herrscher des Perserreichs. Herodot (ca. 480–420 v. Chr.) bezeichnet die „guten“ Alleinherrscher, die am Gemeinwohl orientiert sind, als Monarchen.
Grundsätzlich war in der antiken Staatstheorie das Konzept verbreitet, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform (Monarchie, Aristokratie und Demokratie) ein entartetes, nur an den Einzelinteressen der Herrschenden orientiertes Gegenstück hat (Tyrannis, Oligarchie, Ochlokratie). Aus der Erkenntnis heraus, dass diese sechs Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat vor allem Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt. Empirisch haben die antiken Autoren aber vor allem Mischformen gefunden.
- Grundformen der Verfassungen (nach Polybios)
Anzahl der Herrscher |
Gemeinwohl | Eigennutz |
Einer | Monarchie bzw. Basilie | Tyrannis |
Einige | Aristokratie | Oligarchie |
Alle | Demokratie bzw. Politie | Ochlokratie |
Mittelalter
Im 15. Jahrhundert wurde im römisch-deutschen Reich verfassungspolitisch zwischen dem König, der unter Einbeziehung der Kurfürsten und Reichsfürsten regierte, und dem alleinherrschenden Monarchen (monarcha, unus princeps) unterschieden. Demnach besaß der Kaiser eine am Recht und an den bestehenden Gesetzen orientierte „ordentliche“ Rechtsmacht (ordinaria potestas) und eine „absolute“ oder „freie“, von den menschlichen Gesetzen entbundene Rechtsmacht (absoluta potestas). Die Kurfürsten forderten Kaiser Friedrich III. 1486 auf, gegenüber dem kaiserlichen Kammergericht künftig nur seine „ordentliche Gewalt und nicht die Vollkommenheit der kaiserlichen Gewalt“ zu gebrauchen und auf Eingriffe in den Gang der Rechtsprechung zu verzichten. Ein Wandel weg von einer monarchischen Auffassung von der königlich-kaiserlichen Herrschaftsgewalt vollzog sich seit der Reichsreformgesetzgebung des Wormser Reichstags von 1495 und der Wahlkapitulation Karls V. von 1519, als der Vertragscharakter bei der Gesetzgebung und in den Beziehungen zwischen Kaiser und Reichsständen deutlich hervortrat, die Gewalt des Kaisers daher als „limitiert“ erschien und das Reich eher als Aristokratie denn als Monarchie klassifiziert wurde. Von juristischer Seite nahm im frühen 16. Jahrhundert vor allem Ulrich Zasius in Rechtsgutachten eine rechtliche Einhegung der kaiserlichen summa potestas und plenitudo potestatis vor.
Wahl- und Erbmonarchie
Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien. Folgende vier Länder sind gegenwärtig Wahlmonarchien: der Vatikan, Kambodscha, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate.
In Europa war bis zur Christianisierung meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Sowohl germanische als auch keltische Stämme wählten ihre „Häuptlinge“, welche jedoch in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammten. Dennoch galt für diese keine automatische Erbfolge wie in einer Erbmonarchie. Bei Tod oder bei Verlust des Königsheils wurde ein neuer Anführer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. In der Sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der Französischen Revolution behielt.
Europa wurde im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch stand an der Spitze von Herrschaftsgebieten, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben wurden. Dieses Feudalsystem bildete die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, litt jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsnehmer, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der römisch-deutsche oder polnische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel, wogegen die französische oder preußische Monarchie ihn entmachtete und eine absolutistische Monarchie durchsetzen konnte.
Formen der Monarchie
Im 19. und frühen 20. Jahrhundert bildeten sich im Europa der Neuzeit weitere Differenzierungen bzw. Subtypen heraus, die neben der Staatsform auch Aufschluss über das Regierungssystem bzw. die Machtverteilung geben. Die Unterteilung erfolgt heute meist in absolute, konstitutionelle und parlamentarische Monarchie. verwendet.
Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist legibus absolutus (Latein für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis „langL’État, c’est moi“ (deutsch: „Der Staat bin ich“) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie einzelne Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2022) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi-Arabien, Eswatini, Katar und Oman als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen. Im Mai 2008 wurde in Nepal die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. In Bhutan wurde die absolute Monarchie am 18. Juli 2008 durch eine Verfassung in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt. Die entartete, despotische und selbstherrliche Form der absoluten Monarchie wird auch als Tyrannis bezeichnet.
Konstitutionelle Monarchie

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, sondern durch die Verfassung (Konstitution) begrenzt und geregelt. Monarch und Parlament müssen sich die Macht teilen. So bedürfen Gesetze der Zustimmung beider Organe. Die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt und ist von diesem abhängig, d. h., er kann die Regierung absetzen. Beispiele dafür sind das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) sowie Monaco (seit 1911). Die konkrete Machtverteilung zwischen Parlament und Monarch variiert dabei und kann mal in die eine oder in die andere Richtung schlagen. Das Fürstentum Liechtenstein ist zum Beispiel eine konstitutionelle Erbmonarchie, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Allerdings ist die Regierung auch in Liechtenstein vom Vertrauen des Fürsten abhängig. Somit stellt das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit stark demokratisch-parlamentarischen Zügen dar.
Parlamentarische Monarchie

Parlamentarische Monarchien besitzen ein parlamentarisches Regierungssystem. Der Regierungschef und ggf. auch die anderen Regierungsmitglieder werden vom Parlament gewählt oder faktisch bestimmt und sind von dessen Vertrauen abhängig. Der Monarch hat im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie nicht die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen.
Fast alle westeuropäischen Monarchien haben sich im Laufe des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zu parlamentarischen Monarchien entwickelt. Die parlamentarische Monarchie ist in der Regel sukzessive als Folge von Demokratisierungsprozessen in den europäischen Monarchien entstanden. Sie ist das Resultat des Versuchs, die Monarchien zu demokratisieren, ohne sie abzuschaffen. Weitere Beispiele sind die 15 Commonwealth-Monarchien.
Abgrenzung
Was die Zuordnung einzelner Staaten zu der konstitutionellen oder der parlamentarischen Monarchie erschwert, ist die Tatsache, dass Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit häufig auseinanderklaffen. Rein verfassungsrechtlich, also de jure sind die meisten Monarchien konstitutionell, in der politischen Praxis aber ist die Mehrheit der Monarchien parlamentarisch. Die Monarchen verzichten auf die Wahrnehmung ihrer Prärogativen, mischen sich nicht in das politische Tagesgeschäft ein und beschränken sich auf ihre repräsentative und vermittelnde Rolle. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist letztendlich „nicht das Ausmaß der formellen Machtbefugnisse […], sondern die praktische Ausgestaltung des Amtes als Staatsoberhaupt“.
Im englischsprachigen Raum ist der Begriff parliamentary monarchy unüblich, weshalb hier stets von constitutional monarchy gesprochen wird. Eine Differenzierung anhand der Begrifflichkeit ist daher nicht möglich. Die Trennung zwischen konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie ist also im Englischen oft nicht so scharf wie im Deutschen. Grund für diese Ungenauigkeit ist die Auffassung, dass eine Monarchie mit Verfassung (und damit in der Regel mit einem Repräsentativsystem) sich zwangsläufig zu einem parlamentarischen Regierungssystem entwickelte. Schließlich sind Gesetzgebung und Haushalt Machtmittel des Parlaments, um eine Politik eigener Wahl durchzusetzen.
Liste der gegenwärtigen Monarchien
Anerkannte unabhängige Staaten
Die folgende Liste umfasst 43 Monarchien, davon 42 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie die Vatikanstadt (offiziell vertritt der Heilige Stuhl die Vatikanstadt als Völkerrechtssubjekt in diplomatischen Beziehungen). Folglich sind etwa ein Viertel der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst derzeit folgende Staaten:
Subnationale Monarchien
Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende Monarchien, die jeweils innerhalb eines international anerkannten unabhängigen Staates mit föderalem Aufbau liegen. Teilweise sind diese Gesamtstaaten sogar auf Bundesebene republikanisch verfasst.
Kronbesitzungen der britischen Krone
Land | Monarch | Aktuell | Teil von | |
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Guernsey | Herzog | Charles III. | Liste der Herzöge der Normandie |
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Jersey | Herzog | Charles III. | Liste der Herzöge der Normandie |
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Isle of Man | Lord | Charles III. | Lordschaft Man |
Siehe auch
- Liste der Monarchien in Afrika
- Liste der Monarchien in Asien
- Liste der reichsten Monarchen
- Monarchismus im deutschsprachigen Raum
- Thronprätendent
- Autokratie
- Liste von Kopfbedeckungen monarchischer Oberhäupter auf Staatsebene
Literatur
- Horst Dreitzel: Monarchiebegriffe in der Fürstengesellschaft. Semantik und Theorie der Einherrschaft in Deutschland von der Reformation bis zum Vormärz. 2 Bände. Böhlau, Köln u. a. 1991, ISBN 3-412-22788-9.
- Hartmut Fähndrich (Hrsg.): Vererbte Macht. Monarchien und Dynastien in der arabischen Welt. Campus, Frankfurt am Main / New York 2005, ISBN 3-593-37733-0.
- Pierre Miquel: Europas letzte Könige. Die Monarchie im 20. Jahrhundert. DVA, Stuttgart 1994, ISBN 3-421-06692-2 (zuletzt: Albatros, Düsseldorf 2005, ISBN 3-491-96149-1)
- Torsten Oppelland: Die europäische Monarchie. Ihre Entstehung, Entwicklung und Zukunft. Merus, Hamburg 2007, ISBN 978-3-939519-52-2.
- Gisela Riescher, Alexander Thumfart: Monarchien. Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3827-7.