Lakhdar Boumediene
Lakhdar Boumediene لخضر بومدين | |
---|---|
![]() | |
Born | Aïn Soltane, Saïda, Algeria |
Released | May 19, 2009 France |
Detained at | Guantanamo |
ISN | 10005 |
Status | Released |
Lakhdar Boumediene (Arabic: لخضر بومدين; geboren am 27. April 1966) ist ein in Algerien geborener Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina, der seit Januar 2002 im US-Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba in Militärgewahrsam gehalten wurde.
Boumediene war der Hauptkläger im Fall "Boumediene gegen Bush" (2008), einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, wonach Guantanamo-Häftlinge und andere ausländische Staatsangehörige das Recht haben, vor US-Bundesgerichten Habeas-Corpus-Klagen zu erheben.
Er und vier weitere der sechs algerischen Kläger wurden am 15. Mai 2009 aus Guantánamo entlassen, nachdem ein US-Bundesrichter festgestellt hatte, dass sich die Bush-Regierung auf unzureichende Beweise stützte, um sie auf unbestimmte Zeit als 'feindliche Kämpfer' zu inhaftieren. Er lebt mit seiner Frau und seinen Kindern in der Provence, Frankreich.
Hintergrund
I lived in a nightmare for seven years. Even animals are treated better. ... My daughter does not recognize me. I didn't see my wife for seven years. I lost everything. Who will give me these years back?
—Lakhdar Boumediene
Geboren und aufgewachsen in Algerien, engagierte sich Boumediene als Erwachsener für verschiedene humanitäre Zwecke. Er arbeitete für die Gesellschaft des Roten Halbmonds der Vereinigten Arabischen Emirate. Auf Wunsch seines Arbeitgebers zog Boumediene mit seiner Familie nach Bosnien, wo er als Leiter der humanitären Hilfe für Kinder, die während der Jugoslawienkriege Angehörige verloren hatten, tätig war. Im Jahr 1998 wurde er bosnischer Staatsbürger.
Anfang Oktober 2001, weniger als einen Monat nach den Anschlägen der Al-Qaida vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten, befürchteten Geheimdienstanalysten in der US-Botschaft in Sarajewo, dass eine Zunahme von Gesprächen ein Hinweis darauf war, dass die Al-Qaida einen Anschlag auf die dortige Botschaft plante. Auf ihre Bitte hin verhaftete Bosnien Bensayah Belkacem, den Mann, von dem man annahm, dass er Dutzende von Telefonaten nach Afghanistan und Pakistan geführt hatte, sowie fünf seiner Bekannten, darunter Boumediene. Alle sechs waren in Algerien geborene Einwohner Bosniens, und fünf von ihnen waren bosnische Staatsbürger; einer hatte den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten. Sie alle arbeiteten für Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Organisationen.
Im Januar 2002 entschied der Oberste Gerichtshof von Bosnien, dass es keine Beweise für die Inhaftierung der sechs Männer gab, und ordnete an, die Anklage fallen zu lassen und die Männer freizulassen. Amerikanische Streitkräfte, darunter auch Truppen, die zu einem 3.000 Mann starken amerikanischen Friedenskontingent in Bosnien gehörten, erwarteten die sechs Männer nach ihrer Entlassung aus bosnischem Gewahrsam. Sie nahmen die sechs sofort fest und brachten sie in das Gefangenenlager Guantánamo Bay auf einem US-Marinestützpunkt in Kuba. Sie wurden dort festgehalten und verhört, ohne dass sie angeklagt wurden.
Im Sommer 2004 reichten die sechs Algerier mit Hilfe des Center for Constitutional Rights und eines Teams von Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr Klage gegen die US-Regierung ein, um ihre Inhaftierung ohne Anklage anzufechten und den Schutz des Habeas Corpus geltend zu machen.
Hungerstreik und Zwangsernährung
Boumediene trat während seiner Inhaftierung in einen zweijährigen Hungerstreik, weil "mir niemand sagen wollte, warum ich inhaftiert wurde". Er wurde zweimal täglich zwangsernährt, indem man ihm eine Ernährungssonde durch die Nase und in den Magen einführte. Sein Anwalt, Stephen Oleskey, beschrieb die Zwangsernährung wie folgt: Zweimal am Tag wird er an sieben Stellen auf einen Stuhl geschnallt. Eine Seite seiner Nase ist gebrochen, also führen sie den Schlauch auf der anderen Seite ein ... Manchmal geht er in die Lunge statt in den Magen. Er kann nichts sagen, weil er die Maske aufhat: Das ist Folter.
Fall des Obersten Gerichtshofs der USA
In der Rechtssache Boumediene gegen Bush entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2008 zu ihren Gunsten und erklärte, dass die Gefangenen und andere ausländische Staatsangehörige das Recht haben, vor Bundesgerichten im Rahmen des habeas corpus zu klagen.
Am 20. November 2008 ordnete der US-Bezirksrichter Richard J. Leon die Freilassung von Lakhdar Boumediene und vier der algerischen Sechs an, da keine ausreichenden Beweise vorlagen. Für den sechsten Gefangenen, Bensayah Belkacem, wurde eine weitere Inhaftierung empfohlen, sein Fall wurde jedoch später überprüft. Belkacem wurde schließlich freigelassen.
Entlassung nach Frankreich
Am 15. Mai 2009 wurde Boumediene nach Frankreich überstellt, wo er Verwandte hat. Seine Frau und seine Kinder sind zu ihm gekommen und haben sich in der Provence niedergelassen. Aufgrund seiner langen Haftzeit hatte er Schwierigkeiten, eine Arbeit zu finden.
Im Januar 2020 erklärte Boumediene in einem Interview mit RFI Frankreich, dass er Frankreich seit zehn Jahren nicht mehr verlassen habe, und äußerte seine Besorgnis über die noch immer bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die US-amerikanischen Gesetze und Praktiken gegenüber ehemaligen Guantánamo-Häftlingen.
Offener Brief an Präsident Biden
Am 29. Januar 2021 veröffentlichte die New York Review of Books einen offenen Brief von Boumediene und sechs weiteren Personen, die früher in Guantánamo inhaftiert waren, an den neu ins Amt gekommenen Präsidenten Biden, in dem sie ihn aufforderten, das Gefangenenlager zu schließen.
Externe Links
- Ex-Häftling schildert Kampf um Entlassung
- Kürzlich freigelassener Gitmo-Häftling spricht mit ABC News
- Report on Torture, Cruel, Inhuman, and Degrading Treatment of Prisoners at Guantánamo Bay, Cuba. (Boumediene)
- Nach 7 Jahren ordnet ein Richter die Freilassung von Guantánamo-Entführungsopfern an Andy Worthington 25. November 2008
- Richter Leons nicht klassifizierte Stellungnahme
- OARDEC (21 September 2004). "Summary of Evidence for Combatant Status Review Tribunal - Boumediene, Lakhdar" (PDF). United States Department of Defense. p. 79. Archived from the original (PDF) on 2010-11-05. Retrieved 2011-01-11.